bisherige Interessens-Vertreter haben bei der EU Kommission nicht TPO Verbot ab 01.09.25 verhindert Aufbrauchfrist nach 01.09.25 erreicht |
Bisherige Vertreter der Naildesignbranche waren wohl erfolglos, den weiteren Einsatz von TPO zu verteidigen. TPO wurde in den Annex II der Kosmetikverordnung aufgenommen und der Einsatz damit zum 01.09.25 verboten.
Daraufhin gab es auch noch widersprüchliche Auskünfte von Verbänden und Behörden zur Verwendbarkeit in Studios nach dem 01.09.25. Hier wurde versäumt, eine angemessene Aufbrauchfrist in Brüssel zu verhandeln und in den offiziellen Regulierungstext aufnehmen zu lassen.
Cosmetic Business Alliance schafft Klarheit: wir haben unsere Kollegen in Brüssel kontaktiert und folgende Antwort zur Klarstellung erhalten.:
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Dear Dr. Brunke,
As you correctly noted, cosmetic products containing Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide (TPO, CAS No 75980-60-8) will be prohibited from being placed on the market as of 1 September 2025, in accordance with Commission Regulation (EU) 2025/877.
We would like to clarify the following points:
As of 1 September 2025, it is not permitted to use products containing TPO, even if they were purchased before that date or remain within their expiry date.
This prohibition applies to both the sale and professional use, including use in nail salons.
Consequently, salons and other professionals must discontinue the use of TPO-containing products after 1 September 2025. These products must be disposed of in the same manner as any other non-compliant cosmetic product under Regulation (EC) No 1223/2009.
Please also note that, once the ban is in force, primary responsibility lies with the . Weiterlesen
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Sie sollten sich nur fachlich kompetent betreuen lassen und stutzig werden, wenn Ihnen von „….Nagelgelen, die auf Nägel aufgeklebt werden..“ oder von Diskussion einer TPO-Penetration berichtet wird (gemäß Zweckbestimmung zerfällt der Initiator TPO, wie soll TPO dann noch penetrieren?).
Wenn die Kommission dann auch noch die Lücke „Aufbrauchfrist“ für Verbände und Behörden interpretationfähig fr Lobby offen lässt, ist es für Interessensvertreter geradezu eine Verpflichtung, zumindest aus der Lücke noch Vorteile für die Industrie herauszuholen. Wir haben aber nichts von Verhandeln im wirtschaftlichen Interesse Ihres Unternehmens gehört oder gelesen.
- Vielleicht ist „nicht erkennbare Intererssensvertretung“ ein Grund für eine fristlose Kündigung der bisherigen „Interessen-Vertreter“.
Sollten sich die Naildesignfirmen bei der Cosmetic Business Alliance als Partner hier anmelden, werden wir mit der EU Kommission in Verhandlungen einsteigen. Dazu müssen wir aber dann eine Anzahl an Partnerfirmen im Naildesign bei der EU vorweisen können.
Cosmetic Business Alliance vertritt Ihre Interessen zu einem Bruchteil von Verbandsgebühren, aber mit 30 Jahren Industrie-Erfahrung und Fachkompetenz.